Einspeisungsverträge für Photovoltaikanlagen

 

Der Anschluss einer Netzgekoppelten Photovoltaikanlage muss bei dem zuständigen Stromversorger angemeldet werden. Dies erledigen wir für Sie. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) legt die Netzanschlussbedingungen und die Einspeisevergütung fest. Das EEG legt die Vergütung pro eingespeiste Kilowattstunde fest. Die Vergütung hängt davon ab, wann die Anlage in Betrieb genommen wird. Es ist per EEG festgelegt, dass eine „Volleinspeisung“ stattfindet. D.h. man kann soviel wie möglich Strom in das Stromnetz einspeisen.

Die Einspeisevergütung ist auf eine Dauer von 20 Jahren festgelegt.

Falls Sie einen zusätzlichen Vertrag mit Ihrem Stromversorger abschließen, dann sollten Sie darauf achten, dass die sog. „salvatorische Klausel“ enthalten ist. Dadurch bleibt der Vertrag auch dann wirksam, wenn eine rechtsunwirksame Klausel enthalten ist. Keine mündlichen Vereinbarungen treffen. Alles schriftlich bestätigen lassen.

Wir kümmern uns darum.